Rechtsprechung
   AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/2000, 9 Cs 806 Js 52114/00   

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https://dejure.org/2001,12249
AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/2000, 9 Cs 806 Js 52114/00 (https://dejure.org/2001,12249)
AG Braunschweig, Entscheidung vom 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/2000, 9 Cs 806 Js 52114/00 (https://dejure.org/2001,12249)
AG Braunschweig, Entscheidung vom 23. April 2001 - 9 Cs 806 Js 52114/2000, 9 Cs 806 Js 52114/00 (https://dejure.org/2001,12249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozeßrecht: Anforderungen an die Annahme von Gefahr im Verzug, Beweis- und Verwertungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Durchsuchung - Beweisverwertungsverbot

Papierfundstellen

  • StV 2001, 393
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00
    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Mangelhaftigkeit der richterlichen Kontrolle häufig beanstandet werde (StV 2001, 207 ).

    Dass jedoch das BVerfG wiederholt, und am 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00 - sehr deutlich, die Einhaltung der Grundrechte eingefordert hat, sollte alle Beteiligten - auch bei der eingesetzten Diskussion bzgl. den sich aus der Entscheidung des BVerfG ergebenden Konsequenzen hinsichtlich der Einrichtung eines gerichtlichen Eil- oder Notdienstes, der Dokumentationspflicht der Polizei sowie der personellen und sachlichen Ausstattung der Justiz und Polizei, um den neuen Aufgaben nachkommen zu können - nachdenklich stimmen.

    Diese Grundsätze wurden vor der Entscheidung des BVerfG vom 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00 - von der Rechtsprechung entwickelt.

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00
    Abgesehen davon, dass der Angeklagte der Verwertung ausdrücklich widersprochen hat, ist die vom BGH entwickelte Widerspruchslösung bzgl. der Verwertung von Aussagen, die ohne Belehrung gem. § 136 StPO zustande gekommen sind (BGHSt 38, 214 ; 42, 13) nicht anwendbar.
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00
    In Einzelfällen kann eine Güterabwägung dazu führen, dass die Verwertung im Interesse der Allgemeinheit durch "die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung"(BVerfGE 80, 367 [375]) gerechtfertigt ist.
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00
    Zwar ist nach den geschilderten Ereignissen davon auszugehen, dass der Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss erlassen hätte; dieser hypothetische Verfahrensverlauf hat jedoch unter Berücksichtigung des Gewichts des Verstoßes und der Eindeutigkeit der Gesetzeslage, um die Umgehung der richterlichen Zuständigkeit zu verhindern, außer Betracht zu bleiben (BGHSt 31, 304 [306]; AG Offenbach StV 1993, 406 ; LG Darmstadt StV 1993, 573 ).
  • OLG Karlsruhe, 25.02.2000 - 10 U 221/99

    Zivilprozessrecht: Verwertungsverbot von unter Verletzung des

    Auszug aus AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00
    Dieser Verstoß ist im vorliegenden Fall, da das verfassungsrechtlich geschützte Individualrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung des Art. 13 GG verletzt wurde, so schwerwiegend, dass er zu einem Verwertungsverbot der anlässlich der Durchsuchung gewonnenen Erkenntnisse führt (LG Osnabrück StV 1991, 152 ; LG Darmstadt a.a.O.; LG Bad Kreuznach StV 1993, 629, 635; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577 ).
  • LG Bad Kreuznach, 25.10.1993 - 8 Js 3329/89
    Auszug aus AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00
    Dieser Verstoß ist im vorliegenden Fall, da das verfassungsrechtlich geschützte Individualrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung des Art. 13 GG verletzt wurde, so schwerwiegend, dass er zu einem Verwertungsverbot der anlässlich der Durchsuchung gewonnenen Erkenntnisse führt (LG Osnabrück StV 1991, 152 ; LG Darmstadt a.a.O.; LG Bad Kreuznach StV 1993, 629, 635; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577 ).
  • LG Darmstadt, 12.08.1993 - 3 Qs 360/93

    Ermittlung wegen Herstellung synthetischer Betäubungsmittel und Ablehnung der

    Auszug aus AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00
    Zwar ist nach den geschilderten Ereignissen davon auszugehen, dass der Ermittlungsrichter einen Durchsuchungsbeschluss erlassen hätte; dieser hypothetische Verfahrensverlauf hat jedoch unter Berücksichtigung des Gewichts des Verstoßes und der Eindeutigkeit der Gesetzeslage, um die Umgehung der richterlichen Zuständigkeit zu verhindern, außer Betracht zu bleiben (BGHSt 31, 304 [306]; AG Offenbach StV 1993, 406 ; LG Darmstadt StV 1993, 573 ).
  • OLG Hamm, 15.05.1992 - 3 BL 100/92
    Auszug aus AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00
    Nelles hat dies auf den Punkt gebracht: "Findet eine (effiziente) Kontrolle der Ermittlungsbehörden durch die Gerichte nicht statt, verwildern dort die Sitten" (StV 1992, 385 [392]).
  • LG Osnabrück, 26.11.1990 - 13 Js 13349/90
    Auszug aus AG Braunschweig, 23.04.2001 - 9 Cs 806 Js 52114/00
    Dieser Verstoß ist im vorliegenden Fall, da das verfassungsrechtlich geschützte Individualrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung des Art. 13 GG verletzt wurde, so schwerwiegend, dass er zu einem Verwertungsverbot der anlässlich der Durchsuchung gewonnenen Erkenntnisse führt (LG Osnabrück StV 1991, 152 ; LG Darmstadt a.a.O.; LG Bad Kreuznach StV 1993, 629, 635; OLG Karlsruhe NJW 2000, 1577 ).
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